Neuraltherapie

Dr. Ferdinand Huneke entdeckte 1925, dass die Injektion eines bestimmten lokalanästhetischen Mittels nicht nur ein begrenztes Gewebegebiet schmerzunempfindlich macht, sondern Schmerzen sogar langanhaltend regulierend kann.

Dabei erfolgt die schmerzlindernde Wirkung nicht auf dem Blutweg, sondern über das viel schneller leitende vegetative Nervensystem.

Die Neuraltherapie geht davon aus, dass örtlich begrenzte Reizzustände (sog. Störfelder) wie z.B. Verletzungen, Brüche, Narben, chronische Entzündungen oder Traumata die Nervenbahnen so reizen können, das sie auch in entfernten Körperregionen chronische Beschwerden auslösen und in Gang halten können.
Durch die Behandlung sollen Krankheitsherd und Störzonen entkoppelt und die natürliche Selbstregulation aktiviert werden. Die Neuraltherapie bietet sich somit als optimale Ergänzung zur Osteopathie und des FDM an.

Anwendungsbereiche

  • Reizzustand der Rotatorenmanschette, Schulterschmerzen
  • frische und alte Kniegelenksverletzungen
  • gestört verheilende Narben
  • Chronische Schmerzen der Hals-, Lenden- und Brustwirbelsäule
  • Intercostalneuralgie, Brustbeinschmerzen
  • Achillessehnenentzündung, Tennis- und Golferellenbogen

Falls Sie Fragen haben schreiben Sie mir jederzeit (Kontaktformular),oder rufen Sie mich an unter (03860 – 580145). Gemeinsam können wir nach Lösungen suchen.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für Selbstzahler und für Privatkassen-Versicherte.
Die Behandlungskosten können Sie per EC-Karte begleichen, Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.

Die meisten privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen hierfür die Kosten.
Privatversicherte oder beiheilfefähige Personen erhalten eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die bei der Versicherung/Beihilfe eingereicht werden kann. Die Kosten sind abhängig von der erbrachten Leistung und werden mit den ensprechenden Ziffern für die Abrechnung versehen. Zudem enthält die Rechnung die Diagnose(n).